Die pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben werden unterteilt in weisungsgebundene und weisungsfreie Pflichtaufgaben. Die weisungsgebundenen Aufgaben sind gesetzlich vorgeschrieben, unterscheiden sich jedoch in dem Punkt, dass den Kommunen vorgeschrieben wird, wie die Aufgaben erfüllt werden müssen. Logisch wird diese Vorgabe, wenn man an den Personalausweis denkt. Hier erwartet man, dass jede Kommune den Personalausweis (Meldewesen) nach genau den gleichen Vorgaben erstellt.
Man kann die öffentlichen Aufgaben nicht nur nach den Formen der Aufgabenwahrnehmung einteilen, sondern ebenfalls nach dem Aufgabenbereich. Das Land Baden-Württemberg teilt die öffentlichen Aufgaben beispielsweise in die folgenden Kategorien ein:
- Soziale Sicherung
(z.B. Sozialhilfe, Kindergärten, Jugendhilfe, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen) - Wirtschaftliche Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
(Wirtschaftliche Unternehmen: z.B. Strom- und Wasserwerke, Verkehrs- und Kurbetriebe; öffentliche Einrichtungen: z.B. Abwasser, Abfall, Stadthallen, Friedhöfe, ÖPNV, Fremdenverkehr) - Schulen
- Bau- und Wohnungswesen
(z.B. Stadtplanung, Straßenbau, Hochbau) - Gemeindeverwaltung
- Sonstige Bereiche
(z.B. öffentliche Sicherheit, Krankenhäuser, Erholungseinrichtungen).