Strafrecht Thema 1 von 3: Notwehr

Notwehr ist die in der Rechtssprache verwendete Bezeichnung für Selbstverteidigung.

§32 des Strafgesetzbuchs (StGB) regelt die Voraussetzungen und Folgen eines Handelns in Notwehr:

  1. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
  2. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Der folgende Textauszug stammt aus einem exemplarisch gewählten, rechtswissenschaftlichen Lehrbuch. Er beschreibt eine gesetzlich nicht geregelte Einschränkung des Notwehrrechts. Bitte lesen Sie sich den Text gut durch. Er hilft Ihnen, die anschließenden Musterfälle besser bewerten und die Aufgaben lösen zu können:

Textauszug: Kühl, Kristian: Strafrecht, Allgemeiner Teil
6. Auflage, München 2008.

Menschenmenge auf einer Treppe