In Klausuren werden zumeist bekannte Probleme abgefragt, während in Hausarbeiten Gutachten zu weniger geläufigen Streitigkeiten mit einer breiteren Argumentation erstellt werden müssen.
Die Arbeitsprobe erforderte, sich in strafrechtliche Sachverhalte hineinzudenken und Vermutungen anzustellen, welche Antworten die richtigen sind. Es kommt nicht darauf an, alle Fragen richtig beantwortet zu haben. Viel wichtiger ist, dass Sie sich vorstellen können, sich mit diesen oder ähnlichen Themen auseinanderzusetzen und daran Freude zu haben.
Ziele der Aufgaben
Diese Aufgaben geben Ihnen einen ersten Eindruck von den Themen im Fachbereich Strafrecht. Die Single Choice Aufgaben helfen, die juristische Auseinandersetzung mit dem Gesetzeswortlaut bzw. die Arbeit mit den verschiedenen Sachverhalten zu veranschaulichen. Aufgaben in dieser Form kommen allerdings im Jurastudium nicht vor.
Repräsentativ für das Jurastudium ist dagegen das Erstellen von Gutachten. Ab dem ersten Semester bis ins abschließende Staatsexamen sind Gutachten zu verschiedenen Sachverhalten zu erstellen. Das Auffinden der Probleme und eine argumentative Auseinandersetzung mit diesen muss von Anfang an eingeübt und stetig trainiert werden. Diese Gutachten sind nicht strafrechtsspezifisch. Auch Prüfungen im Zivil- und Öffentlichen Recht laufen nach diesem Schema ab.