Abschluss:
Erste juristische Prüfung (vormals reines Staatsexamen)
Dauer:
10 Semester
Umfang:
Pflichtfachstudium, Schwerpunktstudium, Examensvorbereitung (keine ECTS-Punkte)
Pflichtpraktika:
insgesamt 3 Monate (nur während vorlesungsfreier Zeit)
Beginn:
Wintersemester
Zulassung:
Mit Zulassungsbeschränkung (Uni): Auswahlverfahren
(Abiturdurchschnittsnote und ggf. außerschulische Leistungen) Nähere Informationen
Studiengebühren:
Zzt. 180 € Semestergebühren sowie ggf. Gebühren im Falle eines Zweitstudiums oder für Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland. Weitere Informationen und Ausnahmeregelungen dazu finden sich hier.
Fächerkombination:
Keine
Zweite juristische Staatsprüfung (Landesjustizprüfungsamt) | |
Vorbereitungsdienst (Referendariat mit Stationen: Zivilgericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung, Anwalt und eine nach freier Wahl) ca. 2 Jahre | |
Erste juristische Prüfung (nach dem 10. Fachsemester) | |
10. Sem. | Staatsprüfung, mündlicher Teil (ca. 20 % der EjP, Universität) |
9. Sem. | Staatsprüfung, schriftlicher Teil (ca. 50 % der EjP, Landesjustizprüfungsamt) |
8. Sem. | Examensvorbereitung (8.-10. Semester) |
7. Sem. | Hauptstudium Schwerpunktbereichsstudium (5. – 7. Semester) Universitätsprüfung (30% der Ersten juristischen Prüfung, Universität) |
6. Sem. | |
5. Sem. | |
4. Sem. | Zwischenprüfung (ggf. Wiederholung 5. oder 6. Semester) |
3. Sem. | Grundstudium (1. – 4. Semester) |
2. Sem. | |
1. Sem. |
Studieninhalte
Das rechtswissenschaftliche Studium ist in der Regel ein zehn Semester dauerndes Vollzeitstudium ohne Nebenfach. Als erster Teil einer zweistufigen Ausbildung, die den Zugang zu den reglementierten juristischen Berufen öffnet, wird es mit der Ersten juristischen Prüfung abgeschlossen. Diese dient der Feststellung, ob die fachliche Eignung für den juristischen Vorbereitungsdienst vorhanden ist und umfasst eine staatliche Pflichtfachprüfung (Staatsprüfung) sowie eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (Universitätsprüfung). Erstere wird vom Landesjustizprüfungsamt, letztere von den Universitäten vorbereitet und durchgeführt.
Im Studium sollen sich die Studierenden wissenschaftlich mit den wichtigsten Gebieten des Zivilrechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts sowie mit einem Schwerpunktbereich befassen. Auch Grundlagen und internationale Bezüge des Rechts finden Berücksichtigung. Das Pflichtfachstudium hat die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse für die Staatsprüfung zum Ziel; das Schwerpunktbereichsstudium hingegen ergänzt und vertieft dieses und vermittelt die erforderlichen Kenntnisse für die Universitätsprüfung.