Aufgaben aus Themenfeldern der Rechtswissenschaft

Das gesamte geltende Recht lässt sich in drei Gebiete gliedern – in das Zivilrecht, in das Strafrecht und in das Öffentliche Recht. Das Studium wie auch die Staatsprüfung orientieren sich an dieser Gliederung. Die drei Rechtsgebiete bilden die sog. Pflichtfächer, zu denen während des Studiums die sog. Anfänger- und Vorgerücktenübungen – die zentralen Prüfungsformen des Pflichtfachstudiums –  stattfinden.

Gebiete der Rechtswissenschaft

Zivilrecht

Zwei Private agieren
(Gleichordnung, Haupthandlungsform ist der Vertrag)

  • Rechtsgeschäftslehre (Allgem. Teil)
  • Schuldrecht (Kauf-, Werk-, Dienstvertragsrecht etc.)
  • Sachenrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Zivilprozessrecht
  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht

Öffentliches Recht

Zumindest ein Hoheitsträger agiert
(Unterordnung, eine wichtige Handlungsform ist der Verwaltungsakt)

  • Staatsorganisationsrecht
  • Grundrechte
  • Allg. Verwaltungsrecht
  • Besonderes Verwaltungsrecht (Polizei-, Kommunal-, Baurecht etc.)
  • Verwaltungsprozessrecht
  • Umweltrecht
  • Europarecht
  • Völkerrecht

Strafrecht

Besondere Ausprägung des Öffentlichen Rechts

  • Strafrecht Allgemeiner Teil
  • Strafrecht Besonderer Teil (Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit, Vermögensdelikte, Urkundsdelikte etc.)
  • Strafzumessung
  • Strafprozessrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht

Die Hauptaufgabe in einer Prüfung (Hausarbeit oder Klausur)  besteht in der Erstellung eines Gutachtens, d.h. in der Beantwortung einer oder mehrerer Rechtsfragen, die in einem praktischen Fall aufgeworfen werden. Dabei werden (abstrakte) Normen auf den (konkreten) Lebenssachverhalt im Wege der Subsumtion angewandt. Wichtig ist, dass zunächst das juristische Problem erkannt, sodann richtig eingeordnet und schließlich argumentativ sauber einer vertretbaren Lösung zugeführt wird. Einziges Hilfsmittel ist der Gesetzestext.

Die folgenden Seiten geben Ihnen die Möglichkeit, sich exemplarisch mit typischen Inhalten und Aufgaben aus den drei Pflichtfächern Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht zu beschäftigen. Sie können die hier gestellten Aufgaben in beliebiger Reihenfolge bearbeiten, müssen aber alle Aufgaben beenden, damit das Modul als bearbeitet gilt.

Zwei Studentinnen in der Bibliothek. Eine der Beiden nimmt ein Buch aus einem Regal, die andere liest

Zum Speichern Ihres Bearbeitungsstandes klicken Sie auf den folgenden Seiten jeweils am Ende der Aufgabe bitte immer auf „Beenden“ oder „Überprüfen“!