Das gesamte geltende Recht lässt sich in drei Gebiete gliedern – in das Zivilrecht, in das Strafrecht und in das Öffentliche Recht. Das Studium wie auch die Staatsprüfung orientieren sich an dieser Gliederung. Die drei Rechtsgebiete bilden die sog. Pflichtfächer, zu denen während des Studiums die sog. Anfänger- und Vorgerücktenübungen – die zentralen Prüfungsformen des Pflichtfachstudiums – stattfinden.
Gebiete der Rechtswissenschaft
Zivilrecht
Zwei Private agieren
(Gleichordnung, Haupthandlungsform ist der Vertrag)
- Rechtsgeschäftslehre (Allgem. Teil)
- Schuldrecht (Kauf-, Werk-, Dienstvertragsrecht etc.)
- Sachenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Zivilprozessrecht
- Handelsrecht
- Gesellschaftsrecht
- …
Öffentliches Recht
Zumindest ein Hoheitsträger agiert
(Unterordnung, eine wichtige Handlungsform ist der Verwaltungsakt)
- Staatsorganisationsrecht
- Grundrechte
- Allg. Verwaltungsrecht
- Besonderes Verwaltungsrecht (Polizei-, Kommunal-, Baurecht etc.)
- Verwaltungsprozessrecht
- Umweltrecht
- Europarecht
- Völkerrecht
- …
Strafrecht
Besondere Ausprägung des Öffentlichen Rechts
- Strafrecht Allgemeiner Teil
- Strafrecht Besonderer Teil (Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit, Vermögensdelikte, Urkundsdelikte etc.)
- Strafzumessung
- Strafprozessrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- …
Die Hauptaufgabe in einer Prüfung (Hausarbeit oder Klausur) besteht in der Erstellung eines Gutachtens, d.h. in der Beantwortung einer oder mehrerer Rechtsfragen, die in einem praktischen Fall aufgeworfen werden. Dabei werden (abstrakte) Normen auf den (konkreten) Lebenssachverhalt im Wege der Subsumtion angewandt. Wichtig ist, dass zunächst das juristische Problem erkannt, sodann richtig eingeordnet und schließlich argumentativ sauber einer vertretbaren Lösung zugeführt wird. Einziges Hilfsmittel ist der Gesetzestext.
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