Was ist das Öffentliche Recht?
Das Öffentliche Recht befasst sich mit den Beziehungen zwischen Staat und Individuum (Ebene der Über-/Unterordnung) einerseits, sowie den Beziehungen einzelner Staatsorgane zueinander andererseits. Das Öffentliche Recht lässt sich wiederum in zwei Bereiche unterteilen: das Staats- oder Verfassungsrecht, dessen Grundlage das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist, und das Verwaltungsrecht, das mehrere einfachgesetzliche Grundlagen hat.
Wann wird das Öffentliche Recht im Jurastudium gelehrt und was sind wichtige Themen?
Im Rahmen des Jurastudiums ist das Öffentliche Recht der dritte Teilbereich des Pflichtfachstudiums. In den ersten Semestern werden Lehrveranstaltungen zum Verfassungsrecht und zu den Grundlagen des Verwaltungsrechts und deren spezifische Dogmatik eingeübt. Später kommen spezielle Gebiete des Verwaltungsrechts und das Verfahrensrecht hinzu. Außerdem bildet es den Gegenstand des Schwerpunktbereiches „Umwelt und Wirtschaft“. In der Staatsprüfung sind schließlich aktuell zwei Klausuren im Öffentlichen Recht anzufertigen.