Sachverhalt: V hat sich einen neuen Wagen zugelegt und bietet deshalb in einer Tageszeitung seinen alten Pkw zum Verkauf an. V schließt bereits mit dem ersten Interessenten einen Kaufvertrag und dieser nimmt, nachdem V sein Geld erhalten hat, den Wagen gleich mit.
Kurze Zeit später meldet sich ein zweiter Interessent, K, und besteht darauf, den Wagen zu erhalten, da V diesen ja schließlich inseriert habe.
Ist zwischen V und K ein Kaufvertrag geschlossen worden, aus dem K einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des PKW hat?
Bitte lesen Sie sich die folgende Frage durch und versuchen Sie mit Hilfe der angegebenen Normen die zutreffende Antwort zu finden.