Sachverhalt: Die 16-jährige E wünscht sich ein Pferd. Da sie nicht glaubt, dass ihre Eltern ihr diesen Wunsch erfüllen werden, beschließt sie, ihrem Glück etwas nachzuhelfen. Sie sucht sich beim Händler H eine schöne braune Stute aus, schließt einen Kaufvertrag und einigt sich mit H darüber, dass sie das Pferd in einigen Wochen abholen und bezahlen werde.
Kurz darauf erfährt H von der Minderjährigkeit der E. Bei Vertragsschluss war ihm dies nicht aufgefallen, da E schon älter aussieht. Er fragt daher schriftlich bei ihren Eltern an, ob sie den Kauf genehmigen. Zehn Tage lang hört H nichts von den Eltern der E. Aus diesem Grund ruft H bei E an und teilt ihr mit, er mache den Kaufvertrag rückgängig. E protestiert, legt am nächsten Tag die schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern vor und möchte das Pferd abholen. Wie ist die Rechtslage?
Bei diesem Fall handelt es sich um einen typischen Sachverhalt aus dem ersten Semester des rechtswissenschaftlichen Studiums. Auch die offene Frage „Wie ist die Rechtslage“ entspricht der universitären Aufgabenstellung.
E verlangt von H die Übergabe des Pferdes und die Übertragung des Eigentums am Pferd. Dafür ist das Bestehen eines wirksamen Kaufvertrags Voraussetzung. Grundsätzlich haben E und H einen Kaufvertrag geschlossen. Es fragt sich jedoch, ob diesem ein Wirksamkeitshindernis entgegensteht, da die E minderjährig ist.
Bitte lesen Sie sich die folgende Frage durch und versuchen Sie mit Hilfe der angegebenen Normen die zutreffende Antwort zu finden.