Zivilrecht – Einführungsfall: Bauernhaus

Um zu verdeutlichen, womit sich das Zivilrecht beschäftigt, stellen wir Ihnen nun einen typischen Fall aus diesem Bereich vor.

Sachverhalt:

M und F waren über den Zeitraum von 15 Jahren hinweg verheiratet. Sie haben in dieser Zeit in einem der F gehörenden alten Bauernhaus gelebt. Als sie es bezogen, war das gesamte Gebäude baufällig. M hat in jahrelanger Arbeit unter Einsatz seiner Ersparnisse und Freizeit das alte Haus eigenhändig renoviert. Nach lang anhaltenden Spannungen ging die Ehe jedoch in die Brüche und M und F ließen sich scheiden. F wohnt mit ihrem neuen Lebensgefährten in dem mittlerweile komplett renovierten Haus, welches nach wie vor in ihrem Eigentum steht. M hingegen musste aufgrund seines geringen Einkommens in eine kleine Mietwohnung ziehen. Er ist enttäuscht und erbost und verlangt von F eine hohe Geldsumme als Ausgleich dessen, was er in die Renovierung des alten Hauses gesteckt hat. Es stellt sich also die Frage, ob und wenn ja in welcher Höhe M Ansprüche gegen F geltend machen kann.

Wo Menschen in Gemeinschaft miteinander leben, geraten sie notwendigerweise miteinander in Berührung. Hieraus können leicht Interessenwiderstreite und Konflikte entstehen. Diese ziehen häufig Fragen nach sich, bspw. was eine Person einer anderen gegenüber tun darf oder was sie von ihr verlangen kann. Dem Zivilrecht kommt in diesem Zusammenhang die Funktion zu, die rechtlichen Positionen festzulegen und auszutarieren, in denen die in der Gesellschaft zusammenlebenden Menschen einander gegenüberstehen.

Schwarzwaldbauernhaus in Schneelandschaft.
Die Lösung des Falls erhalten Sie auf der nächsten Seite.