Bei dem Einführungsfall handelt es sich um einen vielschichtigen Fall, wie er einem gegen Ende des Studiums begegnet. Deswegen wird von Ihnen in diesem Zusammenhang keine Bearbeitung verlangt, jedoch wird Ihnen ein Lösungsansatz dargestellt, um Ihnen einen Eindruck eines komplexeren Sachverhalts zu geben.
Die Grundfrage ist, ob M gegen F einen Anspruch geltend machen kann. Deswegen wird man sich nun überlegen, auf welche Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) M diesen Anspruch eventuell stützen könnte. Die in Frage kommenden Normen nennt man Anspruchsgrundlagen. Dabei gliedert sich das Zivilrecht in unterschiedliche Teilgebiete. Da es sich hier um einen komplexen Fall handelt, deckt dieser eine Vielzahl der zivilrechtlichen Themenbereich ab, im Gegensatz zu den Fällen, die zu Beginn des Studiums gelöst werden. Die anderen Fälle, die Sie im OSA lösen müssen, sind thematisch ausschließlich in einem einzigen Bereich, nämlich im Allgemeinen Teil des BGB, angesiedelt.