Absolventinnen und Absolventen der Rechtswissenschaft steht eine Vielzahl von Betätigungsfeldern offen.
An das in der Regel zehn Semester dauernde Studium schließt sich der zwei Jahre dauernde juristische Vorbereitungsdienst (das Referendariat) an, der nach Absolvierung der Zivilrecht-, Strafrecht-, Anwalts- und Verwaltungsstation mit der „Zweiten juristischen Staatsprüfung“ endet. Dort sammelt man als Referendar:in erste Erfahrungen von der Praxis der klassisch juristischen Berufe (Richter-, Staatsanwalt- und Anwaltschaft).
Die erfolgreichen Absolvent*innen besitzen damit die „Befähigung zum Richteramt“ und dürfen die Bezeichnung Assessor Iuris (Ass. Iur.) führen. Nunmehr steht die Tür zu den klassischen juristischen Berufen in Justiz, (höherer) Verwaltung, Wirtschaft und vielen weiteren Bereichen offen.
Wir haben Studierende und Lehrende nach den Berufsperspektiven befragt: