… zählt zu den Spitzenfakultäten in Deutschland.1
Dieser Online Studienwahl Assistent (OSA) wird Sie detailliert über das Studienfach Rechtswissenschaft (Studienziel: Erste juristische Prüfung) an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg informieren.
In Deutschland ist Rechtswissenschaft ein Studiengang, der nicht im Rahmen des sog. Bologna-Prozesses auf das Bachelor-/Master-Studiensystem umgestellt wurde. Das Studium verkörpert jedoch nicht das reine „Staatsexamen“, da die Abschlussnote der Ersten juristischen Prüfung zu 70% aus dem Ergebnis der Staatsprüfung gebildet wird. Die weiteren 30% der Abschlussnote werden mittlerweile dezentral als Universitätsprüfung an den Fakultäten abgelegt.
Die Universitätsprüfung schließt das Studium im Schwerpunktbereich ab. Dabei haben die Studierenden die Möglichkeit, in einem der zehn Schwerpunktbereiche sich über das Pflichtfachstudium hinaus mit einem selbst gewählten Teilbereich der Rechtswissenschaft auseinanderzusetzen. Bei Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge in Kleingruppen werden den Studierende Einblick des wissenschaftlichen Arbeitens der Professor*innen gewährt.
In der Staatsprüfung erzielen die Freiburger Kandidat*innen landesweit nicht nur regelmäßig die besten Ergebnisse, sondern weisen auch die höchste Bestehensquote auf.
Mehr zum Studium
Das Studium gliedert sich in Pflichtfachstudium, in dessen Rahmen die Voraussetzungen für die Zulassung zur Staatsprüfung erlangt werden und Schwerpunktbereichsstudium, in dessen Rahmen die Leistungen für die Universitätsprüfung grundsätzlich studienbegleitend erbracht werden. Kerngebiete des Pflichtfachstudiums bilden die drei Säulen des deutschen Rechts: Zivil-, Straf- und Öffentliches Recht, jeweils unter Einschluss internationaler, speziell europarechtlicher Bezüge und den historisch-philosophischen Grundlagen.
An das in der Regel zehn Semester dauernde Studium schließt sich der etwa zwei Jahre dauernde juristische Vorbereitungsdienst (das Referendariat) an, der nach Absolvierung der Zivilrecht-, Strafrecht-, Anwalts- und Verwaltungsstation mit der „Zweiten juristischen Staatsprüfung“ endet. Dort sammelte man als Referendar:in erste Erfahrungen von der Praxis der klassisch juristischen Berufen (Richter-, Staatsanwalt- und Anwaltschaft).
Die erfolgreichen Absolvent*innen besitzen damit die „Befähigung zum Richteramt“ und dürfen die Bezeichnung Assessor Iuris (Ass. Iur.) führen. Nunmehr steht die Tür zu den klassischen juristischen Berufen in Justiz, (höherer) Verwaltung, Wirtschaft und vielen weiteren Bereichen offen.
1 Freiburg erneut unter den deutschen Spitzenfakultäten für Jura