Für die Finanzierung eines Studiums gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Da die Optionen von der individuellen Situation abhängen, lohnt es sich immer, sich im Studierendenwerk beraten zu lassen.
Elternunterhalt
Eltern sind ihren Kindern gegenüber grundsätzlich unterhaltspflichtig. Der Unterhalt wird nach der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ berechnet: „Der angemessene Unterhaltsbedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 930 EUR.“ (Düsseldorfer Tabelle 2024, Punkt 7)
Wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen und die Ausbildung dadurch gefährdet ist, kann beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) ein Antrag auf Vorausleistung gestellt werden. Dafür wendet man sich an das örtliche Studierendenwerk (SWFR).
Weitere Infos auf der Website des Deutschen Studierendenwerkes.
BAföG
Die Höhe der staatlichen BAföG-Förderung ist vermögens- und einkommensabhängig, nur die Hälfte des gesamten Förderbetrages muss zurückgezahlt werden, maximal jedoch 10.000 €.
Weitere Infos des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
www.bafög.de.
Die BAföG-Beratung des Studierendenwerks berät dich umfassend zu den Modalitäten. Auch wenn du vermutest, nicht BAföG-berechtigt zu sein, lohnt sich eine Beratung! Am besten so früh wie möglich, da es hierbei Fristen zu beachten gibt.
Stipendien
Stipendien sind finanzielle Unterstützungen für Studierende, die von Begabtenförderungswerken und Stiftungen vergeben werden. Der große Vorteil von Stipendien ist, dass sie nicht zurückgezahlt werden müssen.
Informiere dich online oder beim jährlichen „Stipendieninfotag“ des Studierendenwerks.
Auch im Service Center Studium kannst du dich zu möglichen Stipendien beraten lassen.
Studienkredite
Der Bildungskredit der Bundesregierung oder ein Studienkredit der KfW sind günstige Kredite für Studierende ohne Kreditsicherheiten und unabhängig vom Einkommen. Hierzu berät das Studierendenwerk Freiburg.
Weitere Infos:
Der KfW-Studienkredit
Bildungskreditprogramm der Bundesregierung
Jobben
Ein Nebenjob kann für die Finanzierung des Studiums hilfreich sein. Studierende dürfen max. 20 Stunden pro Woche arbeiten. Beachte ggf. auch die Einkommensgrenze deiner Familienversicherung.
Informationen zu Jobs findest du hier:
www.swfr.de/geld/studijob/
www.jobboerse.arbeitsagentur.de
Kindergeld
Für Studierende gibt es bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld. Informiere dich dazu bei deiner Kindergeldstelle.
Die genauen Kosten eines Studiums lassen sich nur schwer beziffern. Ungefähr sollte man sich aber auf folgende Posten pro Monat einstellen:
468 € – Wohnkosten |
208 € – Ernährung |
148 € – Fahrtkosten |
80 € – Kranken- und Pflegeversicherung, Arztkosten, Medikamente |
69 € – Freizeit, Kultur, Sport |
55 € – Lernmittel |
48 € – Kleidung |
30 € – Semesterbeiträge in Freiburg (= 180 € pro Semester) |
29 € – Kommunikation (Telefon, Internet, GEZ, Post) |
*Für internationale Studierende oder Studierende, die ein Zweitstudium aufnehmen, werden zusätzlich Studiengebühren erhoben.
Gesamtausgaben* = 1.135 € zzgl. weitere Ausgaben
*in Anlehnung an die Studierendenbefragung 2021 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
Esther erklärt, was BAföG ist und warum es sich in jedem Fall lohnt, sich dazu beim Studierendenwerk Freiburg beraten zu lassen.