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Netzsektoren zwischen Regulierung und Wettbewerb
Seit dem umfassenden Abbau der gesetzlichen Marktzutrittsschranken in (fast) allen Netzsektoren (bspw. Eisenbahn-, Luftverkehrs-, Telekommunikations- und Elektrizitätssektor) ist die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu der Netzinfrastruktur seitens der Anbieter von Netzdienstleistungen im Brennpunkt der Regulierungsdebatte.
Der disaggregierte Ansatz der Regulierungsökonomie beschränkt die Regulierungsmaßnahmen auf Netzbereiche mit stabiler Marktmacht. Stabile netzspezifische Marktmacht lässt sich nur bei einer Kombination von natürlichem Monopol und irreversiblen Kosten nachweisen, d.h. bei Vorliegen einer monopolistischen Engpass-Einrichtung.
Die Bedingungen für eine monopolistische Engpass-Einrichtung sind erfüllt, falls:
Eine Einrichtung unabdingbar ist, um Kunden zu erreichen, wenn es also keine zweite oder dritte solche Einrichtung gibt, d.h. kein aktives Substitut verfügbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn eine natürliche Monopolsituation vorliegt, so dass ein Anbieter diese Einrichtung kostengünstiger bereitstellen kann, als mehrere Anbieter.
Gleichzeitig die Einrichtung mit angemessenen Mitteln nicht dupliziert werden kann, um den aktiven Anbieter zu disziplinieren, d.h. kein potenzielles Substitut verfügbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Kosten der Einrichtung irreversibel sind.